
Informationen zu Corona-Maßnahmen
03.06.2022
Corona-NeuigkeitenLiebe Besucher*Innen, liebe Angehörige, gemäß der neuen CoronaAV fällt ab den 04.06.2022 das Kurzscreening weg, Test- und Maskenpflicht bleiben jedoch in Altenheimen verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie weiterhin ein offiziell bestätigtes negatives Testergebnis (PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden oder PoC-Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist) vorzeigen müssen, um Einlass in unsere Einrichtung zu erhalten. Ebenfalls ist in den öffentlichen Bereichen unserer Einrichtung weiterhin eine OP-Maske (medizinische Maske) oder FFP2-Maske zu tragen. Sollten Sie (unklare) Krankheitssymptome haben, bitten wir Sie, zum Schutze unserer Bewohner*Innen von einem Besuch abzusehen. In unserer Einrichtung können Sie sich zu den Ihnen bekannten Zeiten testen lassen:
———————————————————————————————————————————————————– Pfingsten ist der Empfang/Pforte wie folgt besetzt:
An diesen 3 Tagen können Sie sich in unserer Einrichtung von Mit freundlichen Grüßen |