Informationen zu Corona-Maßnahmen

01.03.2023

Corona-Neuigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit dem heutigen Tage ist nach der CoronaAVEinrichtungen auch die CoronaSchVO ausgelaufen. Die bundesrechtlichen Masken- und Testregelungen für die Einrichtungen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer. 3 des Infektionsschutzgesetzes sind ebenfalls außer Kraft gesetzt. Es gilt ausschließlich die FFP2-Maskenpflicht bei Besuchern.
Bis zum 07.04.2023 haben Besucher des St. Josefs Altenheimes weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.

Da auch die Testpflicht ab dem 01.03.2023 entfallen ist, bitten wir alle Gäste mit Erkältungssymptomen von einem Besuch abzusehen.

Öffnungszeiten des Empfangs
Mo. – Fr. 10.00 – 12 00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Sa. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
So. 14.00 – 18.00 Uhr

Wir haben derzeit einige Bewohner*Innen mit Weglauftendenz, daher ist die Eingangstür außerhalb der Empfangszeiten geschlossen. Bitte nutzen Sie dann die Klingel und haben etwas Geduld, da ein/e Mitarbeiter/in die Arbeit unterbrechen und zur Türe kommen muss, um Sie herein zu lassen. Verlassen können Sie die Einrichtung immer über das Treppenhaus in der 1. Etage Bereich A.

Ihr St. Josefs Altenheim-Team