
Informationen zu Corona-Maßnahmen
01.03.2023
Corona-NeuigkeitenSehr geehrte Damen und Herren, Mit dem heutigen Tage ist nach der CoronaAVEinrichtungen auch die CoronaSchVO ausgelaufen. Die bundesrechtlichen Masken- und Testregelungen für die Einrichtungen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer. 3 des Infektionsschutzgesetzes sind ebenfalls außer Kraft gesetzt. Es gilt ausschließlich die FFP2-Maskenpflicht bei Besuchern. Da auch die Testpflicht ab dem 01.03.2023 entfallen ist, bitten wir alle Gäste mit Erkältungssymptomen von einem Besuch abzusehen.
Wir haben derzeit einige Bewohner*Innen mit Weglauftendenz, daher ist die Eingangstür außerhalb der Empfangszeiten geschlossen. Bitte nutzen Sie dann die Klingel und haben etwas Geduld, da ein/e Mitarbeiter/in die Arbeit unterbrechen und zur Türe kommen muss, um Sie herein zu lassen. Verlassen können Sie die Einrichtung immer über das Treppenhaus in der 1. Etage Bereich A. Ihr St. Josefs Altenheim-Team |